Rechtsanwalt Prof. Dr. Mark von Wietersheim
Seit dem 01.07.2006 kann das Honorar für außergerichtliche Beratung frei ausgehandelt werden.

Sie als mein Mandant haben also Einfluß auf das Honorar.

Ich vereinbare in der Regel die Abrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben der RVG. Einen Gebührenrechner finden Sie z.B. hier. Allgemeine Informationen zum Gebührenrecht finden Sie zum Beispiel bei der Bundesrechtsanwaltskammer.

Alternativ kann auch ein Stundenhonorar vereinbart werden.

Bei der Honorarvereinbarung ist der wesentliche Maßstab Ihr wirtschaftliches Interesse an der Beratungsleistung. Daneben ist aber auch der Aufwand für eine ordnungsgemäße Beratung zu berücksichtigen. Was nutzt Ihnen der günstigste Rechtsrat, wenn er schludrig erteilt und im Ergebnis falsch ist?